Neue Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege ab 1. November 2019

Der GKV-Spitzenverband hat am 17.12.2018 aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege beschlossen. Diese wurden am 21.02.2019 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt, treten am 01.11.2019 in Kraft, da sie dann die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen bilden.

Quellenangabe und weitere Informationen

Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege liegen vor auf www.mdk.de

QUALITÄTSPRÜFUNGS-RICHTLINIEN FÜR DIE VOLLSTATIONÄRE PFLEGE (QPR vollstationär) auf www.mdk.de

Fragen und Antworten zur neuen Qualitätsprüfung für Pflegeheime ab November 2019 auf www.mds-ev.de

Endgültig: Grünes Licht für neuen Pflege-TÜV auf www.altenpflege-online.net

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