Der DBfK fordert 4.000 Euro als Bruttoeinstiegsgehalt

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat in ein das Positionspapier „Konkurrenzfähige Pflegelöhne“ herausgegeben und macht sich darin für ein monatliches Bruttoeinstiegsgehalt von bundesweit 4.000 Euro stark.

Auch macht das Postionspapier auf die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, Langzeitpflege und Krankenhaus aufmerksam.

Ich persönlich befürworte eine Aufwertung des Pflegeberufs, auch in finanzieller Sicht. Jedoch scheint sich bei diesem Positionspapier des DBfK niemand Gedanken über die Finanzierung gemacht zu haben, zumindest konnte ich keinen Hinweis darauf finden. Das Problem dabei sehe ich, dass z. B. von Arbeitgeberseite in der Langzeitpflege angeführt wird, dass die Heimentgelte angehoben werden müssten, um die höheren Löhne finanzieren zu können. Ebenso müssten die Fallpauschalen in den Krankenhäusern erhöht werden müssten, was die Krankenkassen sicherlich nicht freuen wird. Wie seht Ihr das? Schreibt mir gerne in die Kommentare

Pressemitteilung: Pflegegewerkschaft BochumerBund bietet Mitarbeit im Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW an

DÜSSELDORF/BOCHUM. „Das ist ein weiterer Meilenstein für die Stärkung der beruflich Pflegenden“ – Benjamin Jäger, Vorsitzender der Pflegegewerkschaft BochumerBund, hat das jetzt verabschiedete Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer in Nordrhein-Westfalen begrüßt. Damit werden die Pflegekräfte künftig auch in NRW dank einer beruflichen Selbstverwaltung über ihre Anliegen selbst bestimmen können. Als Beispiele nennt der BochumerBund die Erarbeitung einer Berufs- oder einer Weiterbildungsordnung.

Die Pflegegewerkschaft BochumerBund ist bereit, die Pflegekammergründung in NRW zu unterstützen und eine fachlich geeignete Person in den Errichtungsausschuss zu entsenden. „Wir sehen uns als konstruktiver Partner der künftigen Kammer“, betont Jäger. Denn nur gemeinsam könne die Pflege den Berufsstand stärken und weiterentwickeln. Daher strebt der BochumerBund eine enge Zusammenarbeit mit Pflegekammern und Berufsverbänden an.

In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben bereits 2016 bzw. 2018 Pflegekammern ihre Arbeit aufgenommen. In Baden-Württemberg wiederum bereitet die Landesregierung ähnlich wie in NRW eine Kammergründung vor; hier soll im Herbst ein Gründungsausschuss gebildet werden. „Damit folgen wir in Deutschland endlich dem Beispiel vieler Länder weltweit, in denen Pflegekammern eine Selbstverständlichkeit sind und die Kammern das Selbstverständnis unseres Berufsstands entscheidend prägen“, so Jäger.

Der BochumerBund kritisiert daher, dass die sozialdemokratische Landtagsfraktion in Düsseldorf das Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer nicht unterstützt hat. „Statt sich von ver.di ins Abseits schicken zu lassen, hätte die Fraktion Rückgrat zeigen und sich für die Belange unseres Berufsstands einsetzen sollen“, meint Jäger. Seiner Einschätzung nach hat die SPD damit bei Pflegekräften viele Sympathien verspielt. Denn schließlich ist das Ergebnis der Umfrage unter Pflegenden mit einer Zustimmungsquote von 79 % für die Gründung einer Pflegekammer in NRW eindeutig ausgefallen.

„Auch in Niedersachsen torpediert die SPD aktuell eine unabhängige Selbstverwaltung der Pflegenden“, so Jäger weiter. In dem Bundesland verantworte sie als Regierungspartei nicht nur eine umstrittene, wissenschaftlich völlig indiskutable Umfrage zur Zukunft der dortigen Pflegekammer, die auch noch aufgrund von Datenschutzproblemen abgebrochen werden musste. „Die SPD in Niedersachsen riskiert mit ihrem Kurs, dass dort die Pflege Spielball der Politik bleibt, wenn tatsächlich wie u. a. von ver.di gefordert eine freiwillige Pflegendenvereinigung statt einer Kammer ins Leben gerufen wird.“ Daher hofft Jäger, dass die Landesregierung von NRW den eingeschlagenen Kurs hält.

Weitere Informationen zur Pflegegewerkschaft gibt es unter www.bochumerbund.de.

 

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Pressemitteilung: Pflegegewerkschaft BochumerBund fordert wissenschaftlich fundierte Befragung zur Pflegekammer Niedersachsen/Scharfe Kritik an ver.di-Position zu Pflegekammern

BOCHUM/HANNOVER. Die Pflegegewerkschaft BochumerBund fordert eine wissenschaftlich fundierte Befragung der Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen. Das verantwortliche Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sollte die Zeit der kürzlich erfolgten Unterbrechung der Befragung dringend nutzen, um in einem zweiten Anlauf die Frage 11.1 nach der Zukunft der Pflegekammer grundsätzlich nachzubessern.
Denn nach Überzeugung der Pflegegewerkschaft muss die Befragung zwingend auch die Möglichkeit zulassen, sich für eine beitragspflichtige Kammer zu entscheiden. In der bisherigen Version werden die Mitglieder lediglich nach einer beitragsfreien Kammer gefragt.

“Das Ministerium darf die Verfechter einer Kammer mit Pflichtbeiträgen nicht übergehen”, betont Benjamin Jäger, Vorstandsvorsitzender der Pflegegewerkschaft. Zudem sollte die Evaluation zu einem deutlich späteren Zeitpunkt stattfinden: “Nicht einmal zwei Jahre nach Kammergründung ist es hierfür viel zu früh.”
Außerdem muss das Land nach Ansicht des BochumerBunds der Pflegekammer Niedersachsen die zugesagte Anschubfinanzierung sowie die finanziellen Mittel für die Rückzahlung der Beiträge aus 2018/19 umgehend bereitstellen. Grundsätzlich aber spricht sich die Pflegegewerkschaft für Pflichtbeiträge der Kammermitglieder aus. Jäger: “Nur Beiträge sichern die Unabhängigkeit und Souveränität der pflegerischen Selbstverwaltung.”

Der BochumerBund verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2017 (– 1 BvR 2222/12 –, – 1 BvR 1106/13 –). In diesem Beschluss des Ersten Senats heißt es u. a. in Bezug auf Kammern: “Wäre die Mitgliedschaft freiwillig, bestünde zudem ein Anreiz, als ,Trittbrettfahrer’ von den Leistungen der Kammer zu profitieren, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Die an die Pflichtmitgliedschaft gebundene Beitragspflicht trägt dazu bei, den Kammern die Erfüllung ihrer Aufgaben – vorbehaltlich der Angemessenheit ihrer Höhe und der ordnungsgemäßen Verwendung – zu ermöglichen.”
In seinem Beschluss hat das höchste deutsche Gericht überdies freiwillige Vereinigungen als vermeintliche Alternative zu Kammern mehrfach sehr kritisch betrachtet. Gleichwohl setzen sich viele Kammergegner nicht nur in Niedersachsen für eine freiwillige Vereinigung von Pflegenden nach bayerischem Vorbild ein. “Dabei ignorieren sie nicht nur den Beschluss des Verfassungsgerichts. Sie nehmen damit auch eine Schwächung unseres Berufsstands in Kauf. Denn mit einer freiwilligen Vereinigung unterwerfen sich die Pflegenden dem Einfluss bzw. dem Willen der Politik”, warnt der Vorstandsvorsitzende des BochumerBunds. “Leider haben viele Pflegende die Position von ver.di unreflektiert übernommen. Letztlich verrät ver.di mit der Forderung nach einer freiwilligen Vereinigung die Interessen der Pflegenden.”
Die Wahrnehmung der eigenen berufsständischen Interessen muss nach Überzeugung des BochumerBunds zwingend das eigene Geld der Berufsangehörigen in Form von Pflichtbeiträgen kosten. “Das sollte es den Pflegenden wert sein”, meint Jäger. Sich ausschließlich auf Dritte wie den Staat zu verlassen, sei keine Lösung für die Pflege, sondern eine Kapitulation.
Der BochumerBund sieht Gewerkschaften und Pflegekammern als sich ergänzende Institutionen. “Wir treten für ein konstruktives Miteinander ein, nicht für Konfrontation”, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende der Pflegegewerkschaft. Zwar habe die Pflegekammer Niedersachsen in der Vergangenheit nicht immer ein glückliches Bild abgegeben und sei auch zu Recht kritisiert worden. Gleichzeitig müsse ihr mehr Zeit eingeräumt werden, sich zu entwickeln. Dies könne geschehen durch die Übertragung weiterer staatlicher Aufgaben, z. B. die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse oder die Organisation eines landesweiten Freiwilligenregisters für den Pandemiefall.

Weitere Informationen zur Pflegegewerkschaft gibt es unter www.bochumerbund.de.

 

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Pressemitteilung: Pflegegewerkschaft BochumerBund: auch Kolleginnen und Kollegen aus der Heilerziehungspflege willkommen!

BOCHUM. Die Pflegegewerkschaft BochumerBund nimmt ausdrücklich Kolleginnen und Kollegen aus der Heilerziehungspflege (HEP) als Mitglieder auf. Somit können auch HEPs ihre Expertise und ihre Anliegen in die neue Gewerkschaft einbringen. Im BochumerBund engagieren sich beispielsweise Pflegefachpersonen, Pflegehelferinnen und -helfer, Auszubildende und Studierende, die einen Studiengang mit pflegerischem Schwerpunkt absolvieren. Darüber hinaus sind Fördermitgliedschaften möglich.

“Wir als BochumerBund wollen das gesamte berufliche Spektrum in der Pflege abbilden”, begründet der Vorstandsvorsitzende Benjamin Jäger das Ansinnen der Pflegewerkschaft. “Nur über die Einbindung möglichst vieler Berufsgruppen, die hier tätig sind, werden wir die Belange aller Pflegenden nach vorne bringen.” Denn es greife deutlich zu kurz, die Pflege ausschließlich mit pflegerischer Versorgung gleichzusetzen, wie dies in der öffentlichen Diskussion immer wieder geschehe. Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bochumerbund.de.

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Pressemitteilung: Pflegegewerkschaft BochumerBund lehnt geplante “Pflegeassistenzausbildung” im Saarland ab

BOCHUM/SAARBRÜCKEN. Die Pflegegewerkschaft BochumerBund lehnt die von der saarländischen Landesregierung geplante “Pflegeassistenzausbildung” ab. Der BochumerBund sieht darin eine Mogelpackung.
Die Landesregierung will die bisherige einjährige Ausbildung ersetzen durch eine lediglich 23 Monate dauernde „Pflegeassistenzausbildung”. Damit handelt es sich nach Angaben der Pflegegewerkschaft um keine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Der BochumerBund fordert aus diesem Grund die Landtagsabgeordneten auf, auf ihrer Plenarsitzung am 24. Juni 2020 eine Assistenzausbildung zu beschließen, die ihren Namen auch verdient.
Eine Verabschiedung des Gesetzes in der vorliegenden Fassung hätte nach Überzeugung der Pflegegewerkschaft BochumerBund gravierende Folgen. Denn Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die für den Beruf geworben werden sollen, würden am Ende eine „Ausbildung“ absolviert haben, die ausschließlich im Saarland anerkannt wird. Die jungen Menschen werden somit ans Saarland gebunden sein. Wenn sie in anderen Bundesländern oder gar im benachbarten Ausland tätig sein möchten, werden sie als Hilfskräfte beschäftigt und bezahlt. Sie arbeiten dann mit einjährig Ausgebildeten zusammen, dürfen ihre erworbene Expertise aber nicht anwenden und werden sich sicherlich fragen, warum sie für das gleiche Geld mehr als doppelt so lange gelernt haben.
“Auch dieses Gesetz wird nicht dazu beitragen, dass der Pflegeberuf attraktiver wird”, so Heide Schneider, Vorstandsmitglied beim BochumerBund.

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Pressemitteilung: Keine DMP für Menschen mit Diabetes und Herzproblemen

Pressemitteilung des BNKe.V.und BVND e.V. zu Disease Management Programmen

Die Kardiologen, organisiert im Bundesverband der Niedergelassenen Kardiologene.V.(BNK), und die Diabetologen, organisiert im Bundes-verband Niedergelassener Diabetologen e. V. (BVND) betreuen viele ih-rer chronisch kranken Patient*innenin den sog. Disease Management Programmen (DMP). Diese Programme sind durch einen Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die ersten drei Quartale dieses Jahresausgesetzt worden.

Dieser Beschluss ist auf den ersten Blick sinnvoll und positiv, da er die persönlichen Arzt-Patientenkontakte in der „Coronazeit“ reduziert, um Infektionsrisiken zu minimieren. Unser Problem besteht darin, dass die Honorierung aus diesen Programmen aber an persönliche Kontakte und Untersuchungen gebunden sind. DieAussetzung der DMP nutzt in der vorliegenden Form nur den gesetzlichen Krankenkassen, die sich damit die Finanzflüsse aus dem Gesundheitsfond gesichert haben.

Die im Rahmen der DMP gewachsene Zusammenarbeit und Betreuung von chronisch Kranken und die dadurch entstandene Vernetzung von Haus-und Fachärzten werden aktuell gefährdet.

Zusätzlich lehnt die Politik, vor allem aber die Kostenträger der gesetzlichen Krankenversicherung es bis heute ab, die Vergütungen für sämtliche DMP-abhängigen Verträge an die niedergelassenen Ärzte im Rahmen des von Bundesminister Jens Spahn angekündigten Rettungsschirmes abzudecken.

Dieses Vorgehen der Kostenträger, für das es außer formalen Gründenkeine inhaltlichen Gründe gibt, ist untragbar und bringt viele unserer Praxen in erhebliche wirtschaftliche Probleme und gefährdet eine über mehr als 15 Jahre gewachsene und bewährte Struktur: Vorgehaltenes Personal wird möglicherweise entlassen werden müssen. Die Qualität der Betreuung chronisch kranker Patient*innen durch die niedergelassenen Ärzte, die nicht zuletzt in der aktuellen Krise ein Schlüssel zur guten Bewältigung der coronabedingten Probleme ist und sich sehr bewährt hat und für dieuns das Ausland beneidet, wird schlechter werden. Man muss nicht hellsehen können, um die sich daraus ergebenden zusätzlichen gesundheitlichen Probleme der schon jetzt gesundheitlich erheblich belasteten Gruppe von Menschen vorherzusagen.

Wir fordern alle an den Entscheidungen beteiligten Politiker*innen sowie die Mitglieder des G-BA auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass alle Leistungen der sog. extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) und alle davon abhängigen Vergütungen ebenfalls unter den angekündigten und zugesagten Rettungsschirmkommen und die in der Krise geleisteten Mehraufwendungen angemessen vergütet werden.

Als Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherer fordern wir Sie auf,Ihre zynische Verweigerungshaltung in dieser Frage aufzugeben!

Dr. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender des BNK
Dr. Nikolaus Scheper Vorsitzender des BVND

Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. (BVND): Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. vertritt die sozial-und berufspolitischen Interessen der Diabetologen in niedergelassenen Schwerpunktpraxen. Der BVND vertritt dabei hausärztlich und fachärztlich niedergelassene Diabetologen.Zu den Zielen des BVND gehört die Sicherung der Versorgungsqualität von Patienten mit Diabetes mellitus.Der BVND betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung überdasKrankheitsbild Diabetes mellitus. Weitere Informationen zum BVND unter www.bvnd.de

Der Bundesverband der Niedergelassenen Kardiologen e.V. (BNK):Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen e. V. (BNK) ist der größte Kardio-logenverband auf vertragsärztlicher Ebene in Deutschland. Mit über 1.200 Mitgliedern repräsentiert ermehr als 90 Prozent der kardiologischen Praxen. Der BNK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und anderen Standesorganisationenum kümmert sichum verwaltungstechnische Fragestellung

Quellenangabe

Pressemitteilung des BNK e.V. und BVND e.V. zu Disease Management Programmen auf www.bvnd.de

Artikel zur Arbeitszeit in der Pflege

Handelt sich bei der Umkleidezeit einer Pflegekraft um vergütungspflichtige Arbeitszeit? Oder wie lange eine Pflegekraft nach dem Arbeitszeitgesetz pro Tag höchstens arbeiten darf und wie der Freizeitausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Krankenhäusern privater Träger und in der ambulanten Pflege außerhalb des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt ist, wird in dem Artikel „Arbeitszeit: Wenn Sie glauben, ausgenutzt zu werden …“ auf www.pflegen-online.de ausführlich erklärt.

Viel Spaß beim Stöbern und Lesen

Isolierung in Pflegeeinrichtungen bei Infektionen, hier Corona

Beim Lesen des Artikels Ministerin warnt vor Isolierung in Pflegeeinrichtungen erkennt man doch ein wenig die Zwickmühle, in der die Heimbetreiber und das Pflegepersonal momentan stecken. Einerseits versteht man die Bewohner, die unter den Isolatonsmaßnahmen leiden, wenn sie ihre Angehörigen und/oder Freunde/Nachbarn nicht sehen können. Die Beschwerden über die Maßnahmen sind mehr als verständlich, für viele sind die sozialen Kontakte sehr wichtig.

Was aber passiert, wenn sich ein mobiler Bewohner (oder auch eine mobile Bewohnerin) unbemerkt mit Corona infiziert und damit die Mitbewohner auch infiziert? Das „Geschrei“ hinterher wäre riesig („hätten die nicht aufpassen können?“), von eventuellen Regressanforderungen oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft/Behörden mal ganz zu schweigen. Ganz ehrlich? Schließlich haben sowohl die Betreiber als auch die Mitarbeiter der Einrichtung eine Fürsorgepflicht allen Bewohnern gegenüber und alle Bewohner haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit! Ich persönlich möchte dann nicht in der Haut der Veranwortlichen stecken, sollte jemand ein Auge zudrücken oder die Maßnahmen zu früh gelockert werden und das Virus eingeschleppt werden.

Bei allem Verständnis für die Bewohner und deren Angehörige, die Bewohner sind und bleiben allein vom Alter eine Hochrisikogruppe, viele haben Herz-/Kreislauferkrankungen, was sie für eine Infektion noch anfälliger macht. Deswegen befürworte ich eine Fortsetzung der Maßnahmen.

eingeschränkter Kita-Betrieb und die Pflege

Also eigentlich wollte ich bei diesem Blog nur auf Wissenswertes und Interessantes aus der Pflege und für die Plege hinweisen ohne etwas zu bewerten. Tja, eigentlich, denn beim Lesen des Artikels „Eingeschränkter Kita-Betrieb führt zu massiven Überstunden“ auf www.altenpflege-online.net habe ich mich gefragt, ob ich mich nun aufregen soll oder besser nicht?

Ich habe beschlossen, ich ärgere mich! Und zwar wurde uns Pflegekräften zugesichert, dass die Betreuung der Kinder systemrelevanter Berufe, das betrifft neben Ärzten, Feuerwehrleuten auch uns Pflegekräfte (damit meine ich sowohl die männlichen als auch die weiblichen Kollegen), gewährleistet ist. Wenn ich den oben genannten Artikel lese, ist das nicht oder nur teilweise gegeben. Das bedeutet, dass die Kinderbetreuung von einem Elternteil übernommen werden muss und die entsprechenden Dienste entweder garnicht abgedeckt sind oder durch Überstunden anderer Kollegen.

Als wenn wir nicht schon genug Überstunden machen würden. Ja, ich verallgemeinere grad, aber ich ärgere mich, dass jetzt auch noch die Eltern aus Pflege, Ärztlichem Dienst, Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei kaum bis keine Unterstützung erhalten, auch wenn wir von vielen Seiten Lob bekommen (das finde ich auch sehr schön und es freut mich auch).

Da sollten unsere lieben Politiker und Politikerinnen einfach mal mit dem Klatschen aufhören, die Zeit sinnvoll nutzen und sich Gedanken darüber machen, wie man das ändern kann. Und das schnellstmöglich, um nicht nur die Kinderbetreuung zu bekommen, damit die Eltern wieder voll arbeiten können, um damit die Rentenkasse zu füllen, nein, auch um die Pflege und Behandlung kranker und pflegebedürftiger Menschen zu gewährleisten.

So, das soll es erstmal gewesen sein, bis zum nächsten Mal.

RKI-Hygienemaßnahmen bei der Behandlung und Pflege von SARS-CoV-2-Patienten

 

Moin zusammen,

ich weiß, die wenigsten können Corona, Covid, etc. nicht mehr hören, aber an dieser Stelle möchte ich erneut auf die entsprechenden (teils aktualisierten) Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinweisen.