Artikel: „Krankgeschrieben? Was jetzt erlaubt ist – und was verboten“

Moin,

ich weiß, ich hatte das Thema im September bereits aufgegriffen, aber trotzdem möchte ich es wieder aufgreifen und Euch auf den Artikel „Krankgeschrieben? Was jetzt erlaubt ist – und was verboten“ hinweisen.

Bleibt gesund und alles erdenklich Gute für Euch

Das richtige Schuhwerk in der Pflege laut BGW

Nein, ich mache an dieser Stelle keine Werbung für einen bestimmten Schuh oder Hersteller, ich verweise auf den Artikel „Gut zu Fuß im Pflegeberuf“ der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).

Auch wird dort unter anderem auf die PDF-Datei mit dem Titel „Gut zu Fuß im Pflegeberuf – Kriterien für sichere Arbeitsschuhe“ verlinkt.

Es mag zwar ein „trockenes“ Thema sein, aber es ist trotzdem wichtig, Wir sind ja schließlich während unserer Schichten viel auf den Beinen und schaffen den einen oder anderen Kilometer.

Bleibt gesund, lasst Euch nicht unterkriegen und ich wünsche Euch nur das Beste.

Euer Matthias

Artikel „Diese sieben Sätze versauen Dir Dein Arbeitszeugnis – ohne dass Du es merkst!“

Hallo,

ich möchte auf den Artikel „Diese sieben Sätze versauen Dir Dein Arbeitszeugnis – ohne dass Du es merkst!“ auf www.xing.com.

Ich wünsche Euch, dass keiner der genannten Aussagen/Sätze in Euren Zeugnissen steht.

Pressemitteilung: Pflegegewerkschaft BochumerBund: Systemrelevanz = Ausbeutung

BOCHUM. Die Pflegegewerkschaft BochumerBund (BB) fordert das niedersächsische Sozialministerium auf, die mit einer Allgemeinverfügung geänderten Arbeitszeitregelungen umgehend wieder außer Kraft zu setzen. Laut Verfügung ist es Arbeitgeberinnen und -gebern bis zum 31. Mai 2021 erlaubt, in der Pflege Beschäftigte bis zu zwölf Stunden täglich und bis zu 60 Stunden wöchentlich arbeiten lassen.

“Hier zeigt sich leider einmal mehr, welchen Stellenwert wir Pflegenden aus Sicht der Politik einnehmen. Unsere Berufsgruppe scheint vor allem dazu gut zu sein, die jahrzehntelangen Versäumnisse auszubügeln, die Fachfremde aus Politik, Arbeitgeberverbänden etc. zu verantworten haben“, so Benjamin Jäger, Vorstandsvorsitzender der Pflegewerkschaft BochumerBund. „Systemrelevanz und Ausbeutung von Pflegenden sind für das SPD-geführte Landessozialministerium in Hannover offenkundig Synonyme.”

Der Pflegeberuf müsse dringend attraktiver gemacht werden, betont der als Krankenpfleger tätige Jäger. Aktuell aber geschehe das genaue Gegenteil, wie er kritisiert: „Wir befinden uns seit Jahren im Pflegenotstand, und es fällt der Politik nichts Besseres ein, als noch mehr Kolleginnen und Kollegen aus dem Beruf zu treiben. Und viele derjenigen, die sich für eine Karriere in der Pflege interessieren, dürften sich bei den einmal mehr verschärften katastrophalen Rahmenbedingungen beruflich anders orientieren.“

Der BochumerBund ruft daher alle Personal- bzw. Betriebsräte auf, eine Ausweitung von Arbeitszeiten abzulehnen.

Die Regelungen der Allgemeinverfügung machen aus Sicht der Pflegegewerkschaft darüber hinaus deutlich, daß die Pflegenden in der niedersächsischen SPD/CDU-Landesregierung keine Lobby besitzen. Und es werde noch dramatischer, so der BB: „Wenn die Pflegekammer Niedersachsen im kommenden Jahr aufgelöst wird, tritt ein wichtiger Akteur ab, der sich für die Belange von professionell Plfegenden einsetzt. Eine fehlende Selbstverwaltung wirft unseren Berufsstand um Jahrzehnte zurück.“ Der BochumerBund-Vorsitzende weiter: „Wir als Gewerkschaft und die Berufsverbände werden diese Lücke nicht auffangen können, auch wenn dies etliche Landespolitikerinnen und -politiker meinen – die gerne über die Pflege sprechen, aber von Pflege leider nur bedingt Ahnung haben.“

Weitere Informationen sind nachzulesen unter www.bochumerbund.de.

Pressekontakt BochumerBund

Pflegegewerkschaft BochumerBund

c/o

Sönke Petersen

Voltmerstraße 13

30165 Hannover

Telefon: 0511 3509180

presse@bochumerbund.de

Kontaktdaten BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund

Im Heicken 3

44789 Bochum

Telefon: 0178 1612547

Vorstandsvorsitzender: Benjamin Jäger

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twitter.com/bochumerbund

#VonPflegendenFuerPflegende

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Kammer: Pflegende brauchen „mindestens elf Stunden Ruhepause“

Wie Altenpflege online in dem Artikel Kammer: Pflegende brauchen „mindestens elf Stunden Ruhepause“ berichtet, macht sich die Pflegekammer Niedersachsen für mindestens elf Stunden Ruhepause zwischen zwei Diensten in der Pflege stark. Das Arbeitszeitgesetz sieht diese elf Stunden zwar schon länger vor, findet in der Pflege wohl nicht überall Anwendung.

Meine Meinung: Nach den Debakeln mit der Zwangsmitgliedschaft, den hohen Mitgliedsbeiträgen am Anfang und der missglückten Mitgliederbefragung jetzt im Sommer tut die Kammer jetzt anscheinend endlich mal nützlich. Super und weiter so!

Artikel: „Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt“

Die geltenden Fachkraftquoten sollen durch einen bedarfsorientierten Personalmix abgelöst werden. Der Gesundheitsökonom und Projektleiter Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Socium Forschungszentrum an der Universität Bremen erklärt in dem Artikel Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt das neue Instrument zur Personalbedarfsmessung in der stationären Altenpflege.

Artikel zur Arbeitszeit in der Pflege

Handelt sich bei der Umkleidezeit einer Pflegekraft um vergütungspflichtige Arbeitszeit? Oder wie lange eine Pflegekraft nach dem Arbeitszeitgesetz pro Tag höchstens arbeiten darf und wie der Freizeitausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Krankenhäusern privater Träger und in der ambulanten Pflege außerhalb des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt ist, wird in dem Artikel „Arbeitszeit: Wenn Sie glauben, ausgenutzt zu werden …“ auf www.pflegen-online.de ausführlich erklärt.

Viel Spaß beim Stöbern und Lesen

Isolierung in Pflegeeinrichtungen bei Infektionen, hier Corona

Beim Lesen des Artikels Ministerin warnt vor Isolierung in Pflegeeinrichtungen erkennt man doch ein wenig die Zwickmühle, in der die Heimbetreiber und das Pflegepersonal momentan stecken. Einerseits versteht man die Bewohner, die unter den Isolatonsmaßnahmen leiden, wenn sie ihre Angehörigen und/oder Freunde/Nachbarn nicht sehen können. Die Beschwerden über die Maßnahmen sind mehr als verständlich, für viele sind die sozialen Kontakte sehr wichtig.

Was aber passiert, wenn sich ein mobiler Bewohner (oder auch eine mobile Bewohnerin) unbemerkt mit Corona infiziert und damit die Mitbewohner auch infiziert? Das „Geschrei“ hinterher wäre riesig („hätten die nicht aufpassen können?“), von eventuellen Regressanforderungen oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft/Behörden mal ganz zu schweigen. Ganz ehrlich? Schließlich haben sowohl die Betreiber als auch die Mitarbeiter der Einrichtung eine Fürsorgepflicht allen Bewohnern gegenüber und alle Bewohner haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit! Ich persönlich möchte dann nicht in der Haut der Veranwortlichen stecken, sollte jemand ein Auge zudrücken oder die Maßnahmen zu früh gelockert werden und das Virus eingeschleppt werden.

Bei allem Verständnis für die Bewohner und deren Angehörige, die Bewohner sind und bleiben allein vom Alter eine Hochrisikogruppe, viele haben Herz-/Kreislauferkrankungen, was sie für eine Infektion noch anfälliger macht. Deswegen befürworte ich eine Fortsetzung der Maßnahmen.

Medizinproduktegesetz (MPG), dessen (Nicht-)Einhaltung und die Folgen

Einen interessanten und auch wichtigen Artikel gibt es auf www.pflegen-online.de mit dem Titel Medizinprodukte – Benutzen verboten!. Dieser ist zwar vom April 2017, aber immer noch aktuell. Denn hier wird erklärt, wann Medizinprodukte (aus rechtlicher Sicht) nicht mehr eingesetzt werden dürfen und welche (straf-)rechtlichen Konsequenzen drohen.

Ich möchte Euch bitten, die Geräte rechtzeitig warten zu lassen, defekte Geräte nicht zu benutzen und auch sonst auf Mängel zu achten und entsprechend zu reagieren.

Quellenangabe und weitere Links: