Wichtig: Patientenverfügung präzisieren

Bei einem Vortrag über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreungsvorsorge am 15.11.2018 in der Pfarrscheune der Godehardi-Kirche in Beckedorf wies die vortragende Rechtsanwältin Ulrike Böttcher darauf hin, dass viele Patientenverfügungen eventuell unwirksam sind, da sie in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen zu ungenau formuliert sind. Dieses betrifft vor allem ältere Patientenverfügungen, die bis vor zwei Jahren unterschrieben bzw. ausgefüllt wurden. Nach aktueller Rechtslage (Urteil des Bundesgerichtshofes BGH: Az XII ZB 61/16 ) war in einem Fall der Wunsch einer Patientin, keine lebensverlängernde Maßnahmen erhalten zu wollen, nicht explizit aufgeschlüsselt worden, was genau sie darunter verstand, z. B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, … . Dies hatte die Gerichte daraufhin bis zum BGH hinauf beschäftigt.

Daher verweise ich hier auf die aktuellen Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung auf www.bmjv.de

Interessant dazu ist auch der Artikel BGH-Urteil: Millionen Patientenverfügungen wirkungslos auf www.dipat.de

Vorsorgevollmachten sollte man auch sehr präzise formulieren, wann und in welchen Fällen sie in Kraft tritt, da nur so ein Missbrauch vermieden bzw. minimiert werden kann, sie dazu auch der Artikel Vorsorgevollmacht: Unbedingt vor Missbrauch schützen auf www.dipat.de

Vortrag: Diabetes mellitus – Was nun?

Ich möchte auf einen weiteren Vortrag des Gesundheitsforums Schaumburg mit dem Titel „Diabetes mellitus – was nun?“ hinweisen. Er findet im Agaplesion ev. Klinikum Schaumburg in Obernkirchen am 14.11.2018 um 19 Uhr statt.

Vorträge halten:

  • Dr. Thomas Tiemann, Internist und Diabetologe, Praxis in Rinteln
  • Dr. Stephan Held, Chefarzt der Geriatrie am Agaplesion ev. Klinikum Schaumburg
  • Dr. Günther Bauermeister, Chefarzt der Gefäßchirurgie am Agaplesion ev. Klinikum Schaumburg