Wichtig: Patientenverfügung präzisieren

Bei einem Vortrag über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreungsvorsorge am 15.11.2018 in der Pfarrscheune der Godehardi-Kirche in Beckedorf wies die vortragende Rechtsanwältin Ulrike Böttcher darauf hin, dass viele Patientenverfügungen eventuell unwirksam sind, da sie in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen zu ungenau formuliert sind. Dieses betrifft vor allem ältere Patientenverfügungen, die bis vor zwei Jahren unterschrieben bzw. ausgefüllt wurden. Nach aktueller Rechtslage (Urteil des Bundesgerichtshofes BGH: Az XII ZB 61/16 ) war in einem Fall der Wunsch einer Patientin, keine lebensverlängernde Maßnahmen erhalten zu wollen, nicht explizit aufgeschlüsselt worden, was genau sie darunter verstand, z. B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, … . Dies hatte die Gerichte daraufhin bis zum BGH hinauf beschäftigt.

Daher verweise ich hier auf die aktuellen Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung auf www.bmjv.de

Interessant dazu ist auch der Artikel BGH-Urteil: Millionen Patientenverfügungen wirkungslos auf www.dipat.de

Vorsorgevollmachten sollte man auch sehr präzise formulieren, wann und in welchen Fällen sie in Kraft tritt, da nur so ein Missbrauch vermieden bzw. minimiert werden kann, sie dazu auch der Artikel Vorsorgevollmacht: Unbedingt vor Missbrauch schützen auf www.dipat.de

3 Gedanken zu „Wichtig: Patientenverfügung präzisieren“

  1. Hallo und danke für diesen Beitrag über die Präzisierung von Patientenverfügungen. Ich wusste gar nicht, dass man da sogar bis zum Bundesgerichtshof klagen kann. Meine Oma wollte jetzt auch ihre Patientenverfügung verfassen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

  2. Meine Großmutter wird von Zeit zu Zeit immer schwächer und ihre Krankenhausbesuche hat sie mittlerweile in regelmäßigen Abständen.
    Wir wollen nun eine Patientenverfügung aufsetzten, für den Notfall. Es ist gut zu wissen das man dabei einen Formulierungsfehler machen kann. Wir werden besonders darauf achten und aus Sicherheit einen Anwalt darüber schauen lassen.

  3. Ich denke, dass das Rechtsgebiet Vorsorgevollmacht ein sehr komplexes Thema ist. Damit alles in Bezug auf die genannten Formulare präzise und richtig aufgefasst ist, wäre es sinnvoll, sich fachlich beraten zu lassen. Meine Tante hat sich auch für eine Patientenverfügung entschieden und wir werden dafür einen Notar kontaktieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert