Pressemitteilung: Pflegegewerkschaft BochumerBund: Abstimmung über Zukunft der Pflegeberufekammer SH schwächt Berufsstand der Pflegenden

BOCHUM. An der Vollbefragung teilnehmen und für den Fortbestand der Pflegeberufekammer mit Pflichtbeitrag und Pflichtmitgliedschaft stimmen – diese dringende Empfehlung gibt die Pflegegewerkschaft BochumerBund (BB) den schleswig-holsteinischen Pflegefachpersonen.

Jedoch kritisiert der BochumerBund grundsätzlich Abstimmungen in der Berufsgruppe rund um die Gründung und Abschaffung von Pflegekammern. Schleswig-Holstein bildet diesbezüglich keine Ausnahme; die Kammer in Niedersachsen soll nach einer Online-Erhebung unter den Kammermitgliedern noch in diesem Jahr abgewickelt werden. Derartige Befragungen hatten auch die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg vor Gründung der jeweiligen Pflegekammern durchführen lassen.

Wie die Pflegegewerkschaft schreibt, ist dieser Weg weltweit einmalig: Entsprechende Befragungen der Berufsgruppe hat es sonst nirgendwo gegeben. Hierauf könnten die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Deutschland jedoch keineswegs stolz sein: „Vielmehr zeigt das entsprechende Vorgehen auch in Schleswig-Holstein das Desinteresse und die Unsicherheit der Politik, mit dem Thema ,Pflege’ umzugehen“, so der Krankenpfleger Jürgen Drebes, Vorstandsmitglied des BochumerBunds. „Lieber schiebt man die komplette Verantwortung unserer Berufsgruppe zu.“

Mit fatalen Folgen: „Wenn sich die Pflegenden dann wie in Niedersachsen gegenseitig zerfleischen, organisiert die Landesregierung eine weitere Befragung und wickelt die Kammer einfach ab. Entsprechend diesem Muster wird auch in Schleswig-Holstein die Errichtung einer Pflegekammer nach wenigen Jahren ad absurdum geführt.“

Letztlich führt das Hin und Her rund um Pflegekammern zu einer weiteren Schwächung der Berufsgruppe. Diese hat sich ohnehin unzureichend organisiert und Berufsfremden die Entscheidungen über zentrale Belange ihrer Profession überlassen. „Dabei ist es immens wichtig, dass die Pflegenden selbst beispielsweise ihre Berufsordnung und ihre Weiterbildungsordnung erarbeiten. Dies ist nur mit Pflegekammern möglich“, nennt Jürgen Drebes zwei Beispiele für die Bedeutung dieser Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Ohnehin würden die Kernaufgaben einer Pflegekammer von Kammergegnerinnen und -gegnern oftmals nicht zur Kenntnis genommen. Das sei im Zuge der Auseinandersetzungen über Errichtung oder Abschaffung von Pflegekammern immer wieder zu beobachten gewesen. „Diese werden nämlich nicht vorrangig gegründet, damit die Mitglieder besser geführt oder verwaltet werden können“, unterstreicht Drebes. Vielmehr seien Pflegekammern dafür da, die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und den Schutz der zu Pflegenden zu gewährleisten. Das Vorstandsmitglied weiter: „Wenn die Verantwortlichen in der Politik die pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland nicht endlich ernst nehmen, dürfen sie sich über zunehmende Missstände nicht wundern. Pflegekammern sind für die Zukunft der pflegerischen Versorgung unerlässlich.“

Zwar gab es auch in anderen Staaten Widerstand gegen die Errichtung von Pflegekammern, so 1918 durch die Florence-Nightingale-Bewegung in Großbritannien. Diese Gruppe wollte lieber weiterhin unter Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten arbeiten. „Das war der damaligen britischen Regierung jedoch egal“, so Experte Drebes, der u. a. eine Fachpublikation über Pflegekammern mitverfasst hat.

Weitere Informationen zur Pflegegewerkschaft BochumerBund gibt es unter www.bochumerbund.de.

 

 

 

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