Denkanstöße zum nächtlichen Stellen der Medikamente

Im Artikel Nachts Medikamente stellen? Besser nicht! wird der Medizinrechtler Tobias Weimer interviewt und das nächtliche Stellen von Medikamenten überdacht. Dass Medikamente nachts gestellt werden ist in Einrichtungen und Kliniken immer noch üblich und ist aufgrund Konzentrationsmangel und Unterbrechungen durch Klingeln stark fehleranfällig. Dadurch ist es möglich, dass Medikamente falsch gestellt oder auch falsch verabreicht werden.

Um Fehlerquellen auszuschließen bzw. zu minimieren, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. sie werden im Tagesdienst gestellt, dabei zieht sich eine Pflegefachkraft ins Dienstzimmer zurück und stellt die Medikamente
  2. eine qualifizierte Mitarbeiterin einer Apotheke kommt ins Haus und stellt dieMedikamente oder
  3. die Medikamente werden in der Apotheke gestellt, verblistert und dann in die Einrichtung geliefert.

Die letzten beiden Möglichkeiten sind für die Einrichtung natürlich kostenpflichtig, dafür können die Fachkräfte der Einrichtung für andere Aufgaben eingesetzt werden. Bei der dritten Möglichkeit, dem Stellen durch die Apotheke ergibt sich ein weiterer Nachteil: Medikamentenänderungen sind nicht so schnell umgesetzt als wenn die Medikamente in der Einrichtung verbleiben und gestellt werden.

Hautdesinfektion bei Injektionen

Aus gegebenem Anlass, Frage einer Pflegefachkraft beim Treffen der Praxisanleiter einer Altenpflegeschule, möchte ich darauf hinweisen, dass auch bei subkutanen Injektionen (in dem Fall die Insulininjektion) die Hygiene eingehalten und die Einstichstelle vor der Injektion desinfiziert wird. Die unterlassene Hautdesinfektion vor einer Injektion ist nicht nur ein Pflegefehler (weil durch die Injektion die Haut verletzt wird und durch diese Wunde neben dem Medikament auch die auf der Haut befindlichen Bakterien etc. in die darunterliegenden Hautschichten eingebracht werden), es kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ebenso wie erheblicher Punktabzug in einer praktischen Prüfung.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) hat zu diesem Thema im Jahr 2011 die Empfehlung Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen herausgegeben, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 9/10 · 2011.

Hintergrund war die Frage einer Anleiterin beim Beispiel der BZ-Messung mit anschließender subkutaner Insulingabe in der praktischen Examensprüfung, ob der ambulante Pflegedienst für Insulingabe in der Prüfung ein entsprechendes Desinfektionsmittel kaufen müssen, da sie bei ihren Pflegekunden bei den s. c.-Injektionen sonst die Haut nicht desinfizieren. Viele der anwesenden Kollegen schauten dann doch etwas irritiert, vorsichtig ausgedrückt.

In meinen Blogbeiträgen werte ich ja sonst nicht, auch versuche ich so neutral wie möglich zu berichten, aber jede Fachkraft, egal ob Altenpfleger/-in oder (Kinder-)Krankenschwester/-pfleger (man verzeihe mir an dieser Stelle bitte die mittlerweile nicht mehr aktuellen Berufsbezeichnungen) hat doch in seiner/ihrer Ausbildung die Hautdesinfektion vor einer Injektion, deren Gründe und Grundlagen gelernt. Was die Leute privat mit ihrem Körper machen, ob sie ihre Haut vor der Injektion desinfizieren oder nicht, ist deren Privatsache. Aber wenn eine Pflegefachkraft in ihrer Berufsausübung, also im Dienst, so etwas unterlässt, sollte sie sich der Gefahren, möglichen Folgen und Konsequenzen bewusst sein. Gelernt ist schließlich gelernt!

Außerdem weise ich in diesem Zusammenhang auf den Artikel Bedarf es einer Hautdesinfektion vor der subcutanen Insulininjektion? des RKI vom 1.6.2006 hin, in dem ausdrücklich auf die Hautdesinfektion vor der Insulininjektion hingewiesen wird, die Hygiene- und Infektionsverordnungen einiger Bundesländer und somit auch geltendes Recht sind!

Weitere Informationen

Internationaler Tag der Pflege

Ich möchte in diesem Artikel auf den heutigen Internationalen Tag der Pflege oder auch Tag der Krankenpflege / International Nurses Day hinweisen.

Er wurde 1967 anlässlich des Geburtstags von Florence Nightingale (Link zu Wikipedia) eingeführt. Die Britin Florence Nightingale war Krankenschwester und unter anderem Begründerin der modernen westlichen Krankenpflege, deren Einsatz während des Krimkriegs ihr in Großbritannien große nationale Verehrung verschaffte.

Epertenstandards in der Pflege

In diesem Artikel verlinke ich Euch die Bestellmöglichkeiten für die Expertenstandards, Downloadmöglichkeiten für dazugehörige Auditinstrumente und Hintergrundinformationen.

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege – Expertenstandards und Auditinstrumente auf www.dnqp.de (Bestellung der Expertenstandards und Download von Auditinstrumenten)

Expertenstandards nach § 113 a SGB XI auf www.mds-ev.de (weitergehende Informationen und Literatur über die Expertenstandards)

Expertenstandards in der Pflege auf www.vdek.com (weitere Informationen und Links)

Expertenstandards nach § 113 a SGB XI auf www.gkv-spitzenverband.de (Informationen und weitergehende Informationen zum Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“

Übersicht Expertenstandards auf www.aok-verlag.info (welche Expertenstandards wurden bisher veröffentlicht und aktualisiert, mit entsprechenden Terminen)

Expertenstandards in der Pflege – eine Übersicht auf www.score-personal.de (Geschichte und Hintergrundinformationen der Expertenstandards)

Expertenstandards – eine Einführung auf www.volkssolidaritaet.de (Präsentation mit Hintegrundinformationen über die Expertenstandards, PDF-Datei)

GBE-Themenheft „Blindheit und Sehbehinderung“

Das Themenheft „GBE-Themenheft Blindheit und Sehbehinderung“ enthält neben Daten zu Blindheit und Sehbehinderung auch Informationen zur Verbreitung von Blindheit und Sehbehinderung, Erblindungsursachen in Deutschland, Früherkennung auch Informationen über die Folgen von hochgradiger Sehbehinderung und Blindheit.

Die Aufbereitung der verfügbaren Informationen soll aufzeigen, wo noch Handlungs- und Forschungsbedarf besteht. Vermeidbare Ursachen für Blindheit und Sehbehinderung sollen reduziert werden und blinde und sehbehinderte Menschen sollen so gut wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Studie: Status Quo des Rauchverhaltens in der Pflege

Im Oktober 2018 wurden 120 examinierte Pflegekräfte aus der Kranken- und Altenpflege vom Befragungsinstitut „Psyma Health & Care“ telefonisch interviewt, die zum Studienzeitpunkt aktuelle Raucher waren, im Durchschnitt 43 Jahre alt waren und seit 22 Jahren rauchten. Die Studie wurde im Auftrag der deutschen Niederlassung eines internationalen Tabakunternehmens erstellt.

Untersuchungen ergaben, dass die Raucherquote bei den Alten- und Krankenpflegern mit 31 Prozent höher als bei der Gesamtbevölkerung (22,4 Prozent beim Mikrozensus 2017) liegt. Bei den Auszubildenden in der Pflege liegt der Anteil bei 50 Prozent.

Einen engen Zusammenhang zwischen ihrem Beruf und ihrem Rauchverhalten sehen sogar mehr als die Hälfte der rauchenden Pflegekräfte.

Quellenangabe und weitere Informationen:

Status Quo des Rauchverhaltens in der Pflege auf newsroom.psyma.com

Status Quo des Rauchverhaltens in der Pflege (Studie) auf newsroom.psyma.com

Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“

Da Demenzkranke oft in Unsicherheit, Bedrohung und Angst leben, ist die Bindung zu anderen Menschen bei dieser Erkrankung sehr wichtig und wurde der Schwerpunkt „Beziehung“ bewusst gewählt. Dadurch und durch die Veränderung der Kommunikation und Interaktion ist die Beziehungsgestaltung beeinträchtigt.

Im Folgenden nun einige Informationsquellen zum Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ aufzeigen.

Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz – Literaturstudie Kommentierungen Standard auf www.demenz-service-nrw.de

Neuer Expertenstandard: Erhalt von Beziehungen ist für Menschen mit Demenz förderlich auf www.forum-verlag.com

Neuer Expertenstandard: Pflege von Menschen mit Demenz auf http://dzd.blog.uni-wh.de

Gratis E-Book:Expertenstandards Wie Sie Expertenstandards einfach umsetzen auf www.pflege-tipps.com

Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz (Auszug) auf www.dnqp.de

Der neue Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ Ein Umsetzungsbericht aus der Praxis auf www.bpa.de

Was ist Cannabidiol (CBD)? Braucht man das?

Laut Wikipedia ist Cannabidiol (CBD) ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch soll es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit wirken und weitere pharmakologische Effekte werden noch erforscht.

Obwohl CBD kein Rauschmittel ist, halten es viele Menschen dafür, denn unabhängig von der eingenommenen Menge wird man von Cannabidiol nicht high. CBD stammt von der weiblichen Hanfpflanze und enthält nicht den Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabidiol). Daher ist es legal! Auch wenn das CBD in der Medizin teilweise nicht anerkannt wird, gibt es Wissenschaftler, die die Wirkung des CBD als positiv bezeichnen und unter anderem bei Krebspatienten einsetzen.

Sogar die Drogeriemarktkette dm hat CBD-Öl, von vielen vielleicht unbemerkt, im August 2017 in seine Produktpalette aufgenommen, wie www.utopia.de Anfang Februar 2018 mit dem Artikel Dm verkauft CBD-Öl – kaum jemand hat es gemerkt berichtete.

Laut www.cannabis-oel.net hilft CBD (Cannabidiol) bei der Eindämmung von Entzündungsprozessen, hat positive Wirkungen auf den Blutdruck, entkrampft den Körper, hilft gegen Diabetes mellitus Typ 2 und hat schmerzlindernde Effekte auf den Körper, siehe Rauschmittel? Die Effekte von CBD.

Kommen wir zur Frage, ob man es braucht: Tja, gute Frage. Cannabidiol hat sicherlich Potential und kann bei den aufgeführten Symptomen/Erkrankungen helfen und die medizinische Behandlung unterstützen. Jedoch schlage ich vor, den behandelnden Arzt hinzuziehen und erst nach Rücksprache etwas anzusetzen bzw. auszuprobieren.

Quellenangabe und weitere Informationen

CBD ist Gras, was dich nicht high macht – warum also der Hype? Auf www.br.de

CBD DAMPFEN ist kein Kiffen (THC) | Meine Erfahrung mit CBD Liquid auf YouTube

Rauschmittel? Die Effekte von CBD

Cannabidiol bei Wikipedia

Neue Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege ab 1. November 2019

Der GKV-Spitzenverband hat am 17.12.2018 aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege beschlossen. Diese wurden am 21.02.2019 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt, treten am 01.11.2019 in Kraft, da sie dann die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen bilden.

Quellenangabe und weitere Informationen

Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege liegen vor auf www.mdk.de

QUALITÄTSPRÜFUNGS-RICHTLINIEN FÜR DIE VOLLSTATIONÄRE PFLEGE (QPR vollstationär) auf www.mdk.de

Fragen und Antworten zur neuen Qualitätsprüfung für Pflegeheime ab November 2019 auf www.mds-ev.de

Endgültig: Grünes Licht für neuen Pflege-TÜV auf www.altenpflege-online.net

Dampfen statt Rauchen Teil 16 – Dampfen bei Übergewicht und Diabetes?

Hallo zusammen,

ich hatte in der Vergangenheit ja bereits auf die Video-Reihe von Prof. Mayer „Dampfen statt Rauchen“ hingewiesen und auch mehrere seiner Videos hier vorgestellt.

Doch nun hat Prof. Mayer ein weiteres Video, „Dampfen statt Rauchen Teil 16 – Dampfen bei Übergewicht und Diabetes?„, hochgeladen. Auf dieses Video möchte ich aus dem Grunde hinweisen, da es auch aus medizinischer/pflegerischer Sicht sehr interessant ist.

Ich möchte auch dieses Mal nicht den Inhalt vorwegnehmen und wünsche Euch viel Spaß beim Ansehen.