Pressemitteilung: Pflegegewerkschaft BochumerBund fordert wissenschaftlich fundierte Befragung zur Pflegekammer Niedersachsen/Scharfe Kritik an ver.di-Position zu Pflegekammern

BOCHUM/HANNOVER. Die Pflegegewerkschaft BochumerBund fordert eine wissenschaftlich fundierte Befragung der Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen. Das verantwortliche Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sollte die Zeit der kürzlich erfolgten Unterbrechung der Befragung dringend nutzen, um in einem zweiten Anlauf die Frage 11.1 nach der Zukunft der Pflegekammer grundsätzlich nachzubessern.
Denn nach Überzeugung der Pflegegewerkschaft muss die Befragung zwingend auch die Möglichkeit zulassen, sich für eine beitragspflichtige Kammer zu entscheiden. In der bisherigen Version werden die Mitglieder lediglich nach einer beitragsfreien Kammer gefragt.

“Das Ministerium darf die Verfechter einer Kammer mit Pflichtbeiträgen nicht übergehen”, betont Benjamin Jäger, Vorstandsvorsitzender der Pflegegewerkschaft. Zudem sollte die Evaluation zu einem deutlich späteren Zeitpunkt stattfinden: “Nicht einmal zwei Jahre nach Kammergründung ist es hierfür viel zu früh.”
Außerdem muss das Land nach Ansicht des BochumerBunds der Pflegekammer Niedersachsen die zugesagte Anschubfinanzierung sowie die finanziellen Mittel für die Rückzahlung der Beiträge aus 2018/19 umgehend bereitstellen. Grundsätzlich aber spricht sich die Pflegegewerkschaft für Pflichtbeiträge der Kammermitglieder aus. Jäger: “Nur Beiträge sichern die Unabhängigkeit und Souveränität der pflegerischen Selbstverwaltung.”

Der BochumerBund verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2017 (– 1 BvR 2222/12 –, – 1 BvR 1106/13 –). In diesem Beschluss des Ersten Senats heißt es u. a. in Bezug auf Kammern: “Wäre die Mitgliedschaft freiwillig, bestünde zudem ein Anreiz, als ,Trittbrettfahrer’ von den Leistungen der Kammer zu profitieren, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Die an die Pflichtmitgliedschaft gebundene Beitragspflicht trägt dazu bei, den Kammern die Erfüllung ihrer Aufgaben – vorbehaltlich der Angemessenheit ihrer Höhe und der ordnungsgemäßen Verwendung – zu ermöglichen.”
In seinem Beschluss hat das höchste deutsche Gericht überdies freiwillige Vereinigungen als vermeintliche Alternative zu Kammern mehrfach sehr kritisch betrachtet. Gleichwohl setzen sich viele Kammergegner nicht nur in Niedersachsen für eine freiwillige Vereinigung von Pflegenden nach bayerischem Vorbild ein. “Dabei ignorieren sie nicht nur den Beschluss des Verfassungsgerichts. Sie nehmen damit auch eine Schwächung unseres Berufsstands in Kauf. Denn mit einer freiwilligen Vereinigung unterwerfen sich die Pflegenden dem Einfluss bzw. dem Willen der Politik”, warnt der Vorstandsvorsitzende des BochumerBunds. “Leider haben viele Pflegende die Position von ver.di unreflektiert übernommen. Letztlich verrät ver.di mit der Forderung nach einer freiwilligen Vereinigung die Interessen der Pflegenden.”
Die Wahrnehmung der eigenen berufsständischen Interessen muss nach Überzeugung des BochumerBunds zwingend das eigene Geld der Berufsangehörigen in Form von Pflichtbeiträgen kosten. “Das sollte es den Pflegenden wert sein”, meint Jäger. Sich ausschließlich auf Dritte wie den Staat zu verlassen, sei keine Lösung für die Pflege, sondern eine Kapitulation.
Der BochumerBund sieht Gewerkschaften und Pflegekammern als sich ergänzende Institutionen. “Wir treten für ein konstruktives Miteinander ein, nicht für Konfrontation”, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende der Pflegegewerkschaft. Zwar habe die Pflegekammer Niedersachsen in der Vergangenheit nicht immer ein glückliches Bild abgegeben und sei auch zu Recht kritisiert worden. Gleichzeitig müsse ihr mehr Zeit eingeräumt werden, sich zu entwickeln. Dies könne geschehen durch die Übertragung weiterer staatlicher Aufgaben, z. B. die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse oder die Organisation eines landesweiten Freiwilligenregisters für den Pandemiefall.

Weitere Informationen zur Pflegegewerkschaft gibt es unter www.bochumerbund.de.

 

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