Denkanstöße zum nächtlichen Stellen der Medikamente

Im Artikel Nachts Medikamente stellen? Besser nicht! wird der Medizinrechtler Tobias Weimer interviewt und das nächtliche Stellen von Medikamenten überdacht. Dass Medikamente nachts gestellt werden ist in Einrichtungen und Kliniken immer noch üblich und ist aufgrund Konzentrationsmangel und Unterbrechungen durch Klingeln stark fehleranfällig. Dadurch ist es möglich, dass Medikamente falsch gestellt oder auch falsch verabreicht werden.

Um Fehlerquellen auszuschließen bzw. zu minimieren, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. sie werden im Tagesdienst gestellt, dabei zieht sich eine Pflegefachkraft ins Dienstzimmer zurück und stellt die Medikamente
  2. eine qualifizierte Mitarbeiterin einer Apotheke kommt ins Haus und stellt dieMedikamente oder
  3. die Medikamente werden in der Apotheke gestellt, verblistert und dann in die Einrichtung geliefert.

Die letzten beiden Möglichkeiten sind für die Einrichtung natürlich kostenpflichtig, dafür können die Fachkräfte der Einrichtung für andere Aufgaben eingesetzt werden. Bei der dritten Möglichkeit, dem Stellen durch die Apotheke ergibt sich ein weiterer Nachteil: Medikamentenänderungen sind nicht so schnell umgesetzt als wenn die Medikamente in der Einrichtung verbleiben und gestellt werden.

Wichtig: Patientenverfügung präzisieren

Bei einem Vortrag über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreungsvorsorge am 15.11.2018 in der Pfarrscheune der Godehardi-Kirche in Beckedorf wies die vortragende Rechtsanwältin Ulrike Böttcher darauf hin, dass viele Patientenverfügungen eventuell unwirksam sind, da sie in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen zu ungenau formuliert sind. Dieses betrifft vor allem ältere Patientenverfügungen, die bis vor zwei Jahren unterschrieben bzw. ausgefüllt wurden. Nach aktueller Rechtslage (Urteil des Bundesgerichtshofes BGH: Az XII ZB 61/16 ) war in einem Fall der Wunsch einer Patientin, keine lebensverlängernde Maßnahmen erhalten zu wollen, nicht explizit aufgeschlüsselt worden, was genau sie darunter verstand, z. B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, … . Dies hatte die Gerichte daraufhin bis zum BGH hinauf beschäftigt.

Daher verweise ich hier auf die aktuellen Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung auf www.bmjv.de

Interessant dazu ist auch der Artikel BGH-Urteil: Millionen Patientenverfügungen wirkungslos auf www.dipat.de

Vorsorgevollmachten sollte man auch sehr präzise formulieren, wann und in welchen Fällen sie in Kraft tritt, da nur so ein Missbrauch vermieden bzw. minimiert werden kann, sie dazu auch der Artikel Vorsorgevollmacht: Unbedingt vor Missbrauch schützen auf www.dipat.de

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine derartige Situation geraten. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie z. B. der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine dazu bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens ausreichend, darf keine Betreuerbestellung erfolgen. Grundsätzlich gilt: Das Wohl des hilfsbedürftigen Menschen steht immer im Vordergrund!

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung.

Quelle: Wikipedia 25.08.2016 – https://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung

Patientenverfügung – Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Formular Betreuungsverfügung auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf www.bmjv.de

Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung auf www.bmjv.de